Polizei

Für die Zwecke der polizeilichen Ermittlung, Vernehmungen, die Abgabe einer Erklärung und weitere Handlungen wird immer die Anwesenheit eines Gerichtsdolmetschers verlangt, wenn es sich bei der gegebenen Person um einen Ausländer, bzw. beim gegebenen Text um einen Text handelt, der in einer anderen Sprache als der tschechischen Sprache angefertigt ist.

  • Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen führen wir aus/in alle in der Tschechischen Republik offiziell registrierten Sprachen durch.
  • Beglaubigte Übersetzungen fertigen wir zu allen Dokumententypen an.
  • Beglaubigte Übersetzungen realisieren wir auch in Expresslieferfristen.
  • Wir stellen die komplette Beglaubigung von Dokumenten sicher (Legalisation, Superlegalisation, Apostille...).

Die von uns angefertigten Übersetzungen kann man bei allen Polizeiorganen in der Tschechischen Republik benutzen.

  • Polizeipräsidium
  • Landesweite Abteilungen
  • Bezirksdirektionen der Polizei

Im gleichen Umfang kann man die Übersetzungen in die entsprechende Sprache auch im Ausland benutzen.