Gerichte

Für gerichtlFür gerichtliche Zwecke wird bei einzelnen Gerichtsverhandlungen eine ganze Reihe von Dokumenten verlangt. Wenn diese darüber hinaus in einer Fremdsprache angefertigt sind, entsteht die Pflicht, eine offizielle Übersetzung, eine sog. beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung mit Beglaubigung anzufertigen. Das gleiche gilt auch für tschechische Gerichtsdokumente im Ausland.

  • Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen führen wir aus/in alle in der Tschechischen Republik offiziell registrierten Sprachen durch.
  • Beglaubigte Übersetzungen fertigen wir zu allen Dokumententypen an.
  • Beglaubigte Übersetzungen realisieren wir auch in Expresslieferfristen.
  • Wir stellen die komplette Beglaubigung von Dokumenten sicher (Legalisation, Superlegalisation, Apostille...).

Die von uns angefertigten Übersetzungen kann man bei allen Gerichten in der Tschechischen Republik benutzen.

  • Verfassungsgericht
  • Höchstes Gericht
  • Obergerichte
  • Bezirksgerichte
  • Kreisgerichte

Im gleichen Umfang kann man die Übersetzungen in die entsprechende Sprache auch im Ausland benutzen.