Dokumente

Typen der übersetzten Dokumente

Eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung kann man zu allen Dokumententypen anfertigen. Zu den häufigsten realisierten Gerichtsübersetzungen gehören z.B. Steuererklärungen, Trauscheine, Abiturzeugnisse, Hochschuldiplome, Apostillen, Personalausweise, Verträge, Rechnungsbelege oder Gewerbescheine.

Sprachen

Unsere Gesellschaft stellt gerichtlich beglaubigte Übersetzungen aus dem Tschechischen und in das Tschechische in Kombination mit einer beliebigen, in der Tschechischen Republik offiziell registrierten Sprache sicher. Wir führen ebenso Übersetzungen in Sprachkombinationen durch, die die tschechische Sprache nicht enthalten.

Liefertermine von gerichtlich beglaubigten Übersetzungen

Die übliche Dauer der Anfertigung einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung ist 3 Tage. Die Flexibilität unserer internen und externen Übersetzer ermöglicht, das von Ihnen vorgelegte Dokument auch in Expressterminen innerhalb von 2, 4, 8, 12, 24 Stunden ab der Vergabe anzufertigen.

Beglaubigung, Legalisation

In Anknüpfung an den Inhalt der internationalen Übereinkommen ist in festgelegten Fällen bei Gerichtsübersetzungen die Pflicht festgelegt, auch eine Beglaubigung höheren Grads durchzuführen, die sog.Legalisation oder Superlegalisation.

Die Übersetzungen können ebenso mit einer Apostille versehen werden, die unter festgelegten Bedingungen die Superlegalisation ersetzen kann.